Schulungen
Wir führen Schulungen und Unterweisungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit durch.
Durch den Gesetzgeber ist geregelt, dass Mitarbeiter regelmäßige Unterweisungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz (ArbSchG ), Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV), Umgang mit gefährlichen Stoffen (GefStoffV) oder den Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen (BetrSichV) erhalten müssen. Ebenso regeln die Berufsgenossenschaften entsprechende Sicherheitsunterweisungen durch Ihre eigenen Vorschriften, welche die gesetzlichen Rahmenbedingungen ergänzen.
Wir vermitteln die gesetzlich geforderten Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes, mit denen handelnden Personen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden bei Ihrer Tätigkeit notwendig sind.
Unterweisungen sind in der Regel jährlich durch den Arbeitgeber zu veranlassen, wobei der Zeitpunkt dabei innerhalb eines Jahres frei wählbar ist.
Weiterhin führen wir arbeitsplatzbezogene Einweisungen durch. Eine Einweisung kann für einen Mitarbeiter ganz allgemein für bestimmte betriebliche Besonderheiten, neue oder geänderte Maschinen oder neue Arbeitsabläufe erfolgen. Einweisungen sind immer dann durchzuführen, wenn es die Situation für einen Mitarbeiter erfordert. Soll ein Mitarbeiter mit einer neuen Maschine arbeiten oder neue Arbeitsabläufe im Unternehmen eingeführt werden, so muss vor Beginn der jeweiligen Arbeit eine Einweisung erfolgen.
So kann eine Erstunterweisung nicht ohne betriebsspezifische Einweisung erfolgen, eine reine Einweisung alleine ohne Unterweisung entspricht ebenso nicht den gesetzlichen Vorschriften.