Gewässerschutz
Der Gewässer- und Bodenschutz wird vor allem durch die Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) reguliert. Diese Verordnung belegt sowohl gewerbliche als auch private Anlagenbetreiber mit einer Reihe von Auflagen, die erfüllt und eingehalten werden müssen. Wir führen gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstmalige und wiederkehrende Prüfungen an Anlagen durch und prüfen zudem deren Stilllegungen. Zudem sind wir befähigt, Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen zu allen Belangen des Gewässerschutzes auszustellen. Dies beinhaltet beispielsweise die Einstufung und Zuordnung von VAwS-Anlagen oder die Beurteilung von Sicherheitsvorkehrungen.
Nach den länderspezifischen Anlagenverordnungen (VAwS) überprüfen wir Ihre Anlagen, die der Lagerung, Abfüllung oder dem Umschlag (LAU) oder zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden (HBV) wassergefährdender Stoffe dienen.
Als Sachverständige gem. §22 VAwS (MV) dürfen wir alle Anlagen im Sinne des Wasserrechtes überprüfen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Gewässerschutz Nord.