Explosionsschutz

Der Explosionsschutz gewährleistet die Sicherheit von Mensch und Umwelt in Betrieben, in denen Anlagen betrieben werden, die explosionsgefährdet sind. Für den Betreiber von Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ergeben sich nach BetrSichV eine Vielzahl von Pflichten, denen er nachkommen muss.

Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sollten dabei Explosionsgefahren ersichtlich werden, müssen weitere Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört u.a. die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes und die sicherheitstechnische Bewertung aus der die maximalen Prüffristen entnommen werden.

Daraus resultiert, dass vor der Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen geprüft werden müssen, was zumeist durch eine so genannte „zur Prüfung befähigten Person“ durchgeführt werden soll. Unternehmen verfügen jedoch nur in den seltensten Fällen über befähigtes Personal, das diese Prüfungen anerkannt durchführen und dokumentieren darf.

Als Sachverständige der zugelassen Überwachungsstelle für Explosionsschutz können wir auch Prüfungen durchführen, die nur "zur Prüfung befähigte Personen" durchführen dürfen.

Die entsprechenden Qualifikationen befähigen uns beispielsweise:

  • erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des Anhangs 2 Abs. 3 auf Basis der § 15 und § 16 BetrSichV als zur Prüfung befähigten Person durchzuführen
  • Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß BetrSichV (§ 15, § 16) als Sachverständige
  • Prüfung und Abnahme von Einrichtungen des Explosionsschutzes sowie von Explosionsschutzkonzepten
  • Erstellung von Prüfberichten für Explosionsschutz sowie Explosionsschutz-Gutachten und Sachverständigengutachten
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz